Baugenehmigung
Grundsätzlich ist eine Baugenehmigung erforderlich, allerdings haben in den letzten Jahren einige Bundesländer diese Regelung gelockert, sodass Wintergärten unter bestimmten Voraussetzungen auch genehmigungsfrei gebaut werden dürfen. Da diese Regelungen im stetigen Wechsel sind, empfiehlt es sich, mit dem Bauamt in Kontakt zu treten und sich über die notwendigen Schritte zu informieren.
Gewährleistung
Die Gewährleistung auf die von uns gelieferten Bauteile beträgt fünf Jahre nach BGB. Für die Dichtheit der Glasscheiben gewähren wir ebenfalls fünf Jahre. Für Elektrogeräte und Motoren besteht eine Gewährleistung von 2 Jahren.
Preiswerte Selbstbau-Wintergärten
Wir fertigen die Wintergärten auf modernsten CNC-Maschinen und haben die Bauteile standardisiert. Die dadurch erreichten Einsparungen ohne Qualitätsverlust reichen wir direkt an unsere Kunden weiter, wodurch die Modulwintergärten preiswert werden.

Bestehende Wände
Oftmals ergeben sich durch Baugegebenheiten/Brandschutzauflagen oder auch planerische Ideen Situationen, an denen an der Seite oder auch der Front Wände/Brüstungsmauern etc. vorhanden sind. Diese werden bei der Wintergartenplanung berücksichtigt und an diesen Stellen werden keine Fensterelemente eingeplant.
Alternative Einbauelemente
Nach einer Abklärung der Einbausituation sind auch andere Einbauelemente, wie z.B. eine Alu-Falttür, möglich.
Wintergärten ohne Fensterelemente
Grundsätzlich werden unsere Bausatzwintergärten mit Fensterelementen ausgeliefert. Auf Anfrage kann aber auch nur das Traggerüst bestellt werden. Die entsprechenden Fenstermaße stellen wir bei Auftragsbestätigung zur Verfügung.